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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 – Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Unternehmer (Baldauf Heizung + Sanitär GmbH) und dem Kunden (im Zweifelsfall dem Auftraggeber und Adressaten der Rechnung) für die jeweiligen vertraglich erbrachten Leistungen.

§ 2 – Vertragsschluss

Der Vertrag entsteht durch Antrag und Annahme. Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde den Vertragsschluss unter Einbeziehung und Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 3 – Datenverarbeitung

Der Unternehmer (Baldauf GmbH) verwendet die kundenbezogenen Daten ausschließlich für die im Vertrag vorausgesetzten Zwecke, wie bspw. der Archivierung der entsprechenden Rechnungen. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Einverständnis des Kunden und nur soweit dies für die vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich ist (z.B. Weitergabe der Kundenanschrift um einen anderen Handwerker (etwa Maler oder Fliesenleger) zur Vervollständigung der Arbeiten zu veranlassen. Entsprechend Artikel 13 Absatz 1 EU-DSGVO werden die erforderlichen Daten von der Baldauf GmbH, Bauhüttenweg 22, 12351 Berlin erhoben. Verantwortlich hierfür ist der Geschäftsführer Mario Tanz.

§ 4 – Schadensersatzausschluss ggü. Verbrauchern

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird vorbehaltlich von § 309 Ziffer 7 BGB ausgeschlossen.

§ 5 – Haftungsausschluss ggü. Unternehmern

Die Geltendmachung von Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüchen werden vorbehaltlich des § 639 BGB und des nachfolgenden § 6 AGB ausgeschlossen. Mit der Abnahme des Werkes geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Kunde prüft die vereinbarte Beschaffenheit des Werkes daher vor der Abnahme und erklärt sich mit der Abnahme mit dem Ausschluss von Schadensersatz- und Gewährleistungsausschlüssen einverstanden. Auf eine entsprechende Anwendung des § 377 HGB wird verwiesen.

§ 6 – Kurzfristige Terminabsagen

Vereinbarte Termine, die der Kunde nicht rechtzeitig absagt, stellen eine vertragliche Nebenpflichtverletzung dar weil diese zu nicht kompensierbaren Leerstunden führen und eine ordnungsgemäße Planung der Aufträge erheblich erschweren. Als rechtzeitig gilt eine Absage, die mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt. Erfolgt diese Absage in weniger als 48 Stunden aber mehr als 24 Stunden vor dem Termin, wird eine volle Monteurstunde berechnet. Erfolgt die kurzfristige Terminabsage innerhalb von 24 Stunden oder weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, so werden zwei volle Monteurstunden berechnet. In Ansehung von § 309 Ziffer 5 b) BGB obliegt dem Kunden die Möglichkeit einen Nachweis zu erbringen, dass ein geringer Schaden entstanden ist, sofern er Verbraucher ist.

§ 7 – Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.